FNP-Änderung "Wittumäcker/Drosselweg"

Teiländerung Flächennutzungsplan

6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Ostfildern 2020 in dem Teilbereich „Wittumäcker/Drosselweg“, Gemarkung Scharnhausen

- Einleitung des Verfahrens nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
- Zustimmung zum entsprechenden Lageplanvorentwurf des Fachbereiches 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 29.04.2024
- Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen, den Flächennutzungsplan in dem Teilbereich „Wittumäcker/Drosselweg“ zu ändern und hierzu das Verfahren einzuleiten. Dazu hat der Gemeinderat dem Lageplanvorentwurf des Fachbereiches 3 / Planung vom 29.04.2024 in dem die Grenzen und Inhalte der Planänderung dargestellt sind, zugestimmt.

Der vorgesehene Bereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt.

Presseausschnitt_FNP Änd

Maßgebend ist der Lageplanvorentwurf des Fachbereiches 3 / Planung vom 29.04.2024.

Die Änderung in diesem Teilbereich hat keine Änderungen in den anderen Teilen des Flächennutzungsplanes zur Folge, hier gilt der seit 16.04.2009 rechtsverbindliche Flächennutzungsplan weiter.

Dieser Einleitungsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Der Flächennutzungsplanvorentwurf vom 29.04.2024 mit Begründung vom 29.04.2024 ist im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 05.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an die Mail-Adresse: baurecht@ostfildern.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Kurzfassung der Begründung
Neben der Unterbringung von Wohnungsnotfällen gehört auch die Unterbringung von Flüchtlingen zu den kommunalen Pflichtaufgaben. In Ostfildern besteht ein erheblicher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten in Notunterkünften. Besonders die Zahl an Kriegs- und sonstigen Flüchtlingen stieg in den letzten 15 Jahren deutlich an. Aus den bekannten Zugangszahlen und dem festgelegten Verteilschlüssel kann eine Vorhersage für die kommenden Jahre erfolgen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Zuweisungen in der Anschlussunterbringung für Ostfildern in den kommenden Jahren absehbar steigen werden.

Aufgrund des absehbaren besonderen Bedarfs soll die Zahl der kommunalen Unterbringungskapazitäten erhöht werden. Es wird insbesondere eine dauerhafte, kurzfristig verfügbare Unterbringungsmöglichkeit im Eigentum der Stadt benötigt. Der geplante Neubau in Scharnhausen leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. Derzeit sind im Plangebiet Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 100 Personen vorgesehen. Der Änderungsbereich ist bereits in städtischem Eigentum, so dass eine kurzfristige Realisierung zur Deckung des Bedarfs möglich ist.

Da geeignete Flächen für die Unterbringung nicht zur Verfügung stehen, müssen zusätzliche Flächen zur Deckung des absehbaren Bedarfs zur Verfügung gestellt werden bzw. vorhandene Flächen umgenutzt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Grünfläche (Spielanlage) dargestellt. Für eine Anschlussunterbringung ist künftig die Darstellung als Sonderbaufläche für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende notwendig, damit wird die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die dafür benötigte Fläche ist im nördlichen Teil 0,5 ha groß. Im südlichen Teil wird die Darstellung an den Bestand angepasst und künftig eine Grünfläche (Rückhaltebecken) mit 0,2 ha dargestellt. Zum konkreten Bebauungskonzept wird auf den im Parallelverfahren zu entwickelnden Bebauungsplan verwiesen.

Die Anbindung des Plangebiets an die Infrastruktur ist gut, in der näheren Umgebung des Änderungsbereichs gibt es Einkaufsmöglichkeiten und zwei Bushaltestellen.
Die bestehende Grünfläche dient dem Lokalklima und dem Luftaustausch als Grünkorridor zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet. Durch die Teiländerung entsteht ein Eingriff in Natur und Umwelt der ausgeglichen werden muss.

 

Sachbearbeiter:
Frau Terai
J.Terai@Ostfildern.de