Aufstellung Bebauungsplan "Friedhofserweiterung Ruit", Gemarkung Ruit

Aufstellung eines Bebauungsplans und frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Friedhofserweiterung Ruit“, Gemarkung Ruit

Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat am 26.06.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Friedhofserweiterung Ruit“, Gemarkung Ruit, einen Bebauungsplan aufzustellen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Friedhofserweiterung Ruit“ mit Begründung vom 21.05.2024 zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 21.05.2024.

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Der Bebauungsplanentwurf vom 21.05.2024 mit Begründung vom 21.05.2024 sowie die bisher vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 12.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an Frau Menge (E-Mail: f.menge@ostfildern.de) oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Kurzfassung der Begründung:

Das Plangebiet liegt zentral im Stadtteil Ruit, südlich der Stadtbahnhaltestelle, westlich grenzt die Hedelfinger Straße an das Plangebiet, südlich die Kirchheimer Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,57 ha.

Innerhalb des Stadtgebiets von Ostfildern gibt es insgesamt fünf Friedhöfe. Der Friedhof Ruit ist mit dem ÖPNV gut erreichbar und damit besonders attraktiv. Im Zuge des demografischen Wandels ist mit einer wachsenden Zahl von Sterbefällen, Bestattungen und einem zusätzlichen Bedarf an Grabstellen in Ostfildern zu rechnen. Hinzu kommt durch den Wandel der Bestattungskultur ein steigender Bedarf an Urnengräbern. Auf Stadtteilebene ist die Situation in Ruit als besonders eng zu bewerten, es zeichnet sich dringender Bedarf an zusätzlichen Bestattungskapazitäten ab.

Weitere Möglichkeiten zur Errichtung einer ausreichenden Zahl an Grabstätten oder einer Urnenwand innerhalb der bestehenden Friedhofsgrenzen werden in Ruit nicht gesehen. Zur Deckung des absehbaren Bedarfs ist daher die Aktivierung einer Erweiterungsfläche im Südwesten des Friedhofs erforderlich, die sich bereits in städtischem Besitz befindet. Gleichzeitig wird mit der Planung die bestehende Fußwegeverbindung („Friedhofswegle“) zwischen Hedelfinger- und Kirchheimer Straße gesichert.

Um bei der geplanten Friedhofserweiterung mögliche Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu lösen oder zu reduzieren bedarf es weiterer planungsrechtlicher Festsetzungen. Das derzeitige Planungsrecht wird daher durch Aufstellung eines Bebauungsplans geändert.

Durch die geplante Friedhofserweiterung verringert sich die Abstandsfläche zwischen bestehender Bebauung und Friedhofsgelände. Zudem wäre aufgrund des bisherigen Planungsrechts ein Heranrücken der bestehenden Bebauung an den Friedhof möglich.

Um die Ruhe und Würde des Friedhofs nicht zu beeinträchtigen, ist es erforderlich, auch den Bereich der Bestandsbebauung zu überplanen und hier eine künftige Bebauung innerhalb der künftigen Abstandsfläche weitgehend auszuschließen.

Darüber hinaus sind Festsetzungen zu treffen um Beeinträchtigungen der angrenzenden Bereiche durch die Friedhofsnutzung zu verringern bzw. zu kompensieren. Es ist in diesem Zusammenhang die Errichtung einer Umfassungsmauer geplant, die aufgrund ihrer festgesetzten Höhe auch für Sichtschutz sorgt. Um ausreichend Abstand zu baulichen Anlagen zu gewährleisten und nicht gewünschte Freizeitnutzungen in der privaten Grünfläche zu verhindern sind Nebenanlagen nicht zulässig. Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen) orientiert sich am genehmigten Bestand sowie am gewünschten Abstand zum künftigen Friedhof, der sich wiederum am Bestattungsgesetz Baden-Württemberg orientiert.

 

Sachbearbeiter:

Herr Scharbau
D.Scharbau@Ostfildern.de