Aufstellung Bebauungsplan "Wittumäcker / Drosselweg", Gemarkung Scharnhausen

 

Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Bebauungsplan „Wittumäcker / Drosselweg“, Gemarkung Scharnhausen / Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wittumäcker / Drosselweg“

Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen, für den Bereich „Wittumäcker / Drosselweg“, Gemarkung Scharnhausen, einen Bebauungsplan und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wittumäcker / Drosselweg“ aufzustellen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Wittumäcker / Drosselweg“ mit Begründung sowie den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Begründung zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 11.04.2024.

Presseausschnitt

Der Bebauungsplanentwurf vom 11.04.2024 mit Begründung vom 11.04.2024 und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 11.04.2024 mit Begründung vom 11.04.2024 sind im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 13.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Außerdem findet am 27.06.2024 um 18 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in 73760 Ostfildern- Scharnhausen, Nürtinger Str. 5/1, eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten eingeladen sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an die Mail-Adresse: baurecht@ostfildern.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Kurzfassung der Begründung

In Ostfildern besteht ein erheblicher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten in Notunterkünften. Besonders die Zahl an Kriegs- und sonstigen Flüchtlingen stieg in den letzten 15 Jahren deutlich an.

Die Zuweisungen in der Anschlussunterbringung werden für Ostfildern in den kommenden Jahren absehbar stark steigen. Die Unterbringung auf dem Wohnungsmarkt gestaltet sich aufgrund des fehlenden Angebots besonders für einzelne Personengruppen schwierig (insbesondere Familienwohnen und behindertengerechtes Wohnen). Kurzfristig angemietete Wohnungen fallen wegen befristeter Mietverträge, geplantem Abbruch etc. darüber hinaus in absehbarer Zeit weg. Aufgrund des absehbaren Bedarfs soll daher die Zahl der kommunalen Unterbringungskapazitäten erhöht werden. Der geplante Neubau in Scharnhausen leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 0.5 ha. liegt im Stadtteil Scharnhausen, zwischen dem Gewerbegebiet „Wittumäcker“ und dem Wohngebiet in der Filderstraße. Im Plangebiet gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Wittumäcker“ (Rechtskraft: 16.03.2006), in dem eine öffentliche Grünfläche als Parkanlage und Spielanlage festgesetzt wird. Eine Unterkunft für Flüchtlinge wäre hier nicht zulässig. Als Voraussetzung für die Errichtung von Unterkünften muss die Art der Nutzung in ein Sondergebiet für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende geändert werden. Im Bebauungsplanverfahren sind die Einwirkungen auf das Plangebiet durch Straßenlärm, Gewerbelärm und Fluglärm zu untersuchen.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Ostfildern 2020 ist das Plangebiet als Grünfläche, Spielanlagen dargestellt. Da die im Flächennutzungsplan dargestellte Nutzung nicht mehr dem Bedarf (Sondergebiet für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende) entspricht, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan geändert.


Sachbearbeiter:
Frau Terai
j.terai@ostfildern.de