Bebauungsplan "Südlich der Kaiserstraße, Teil 3", Gemarkung Nellingen
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs im Internet
Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 3“, Gemarkung Nellingen / Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlich der Kaiserstraße, Teil 3“
– Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) –
Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in öffentlicher Sitzung am 17.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 3“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtrundschau Nr. 17 am 25.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Beschluss des Gemeinderates vom 17.04.2024 wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In öffentlicher Sitzung am 05.02.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Südlich der Kaiserstraße, Teil 3“ mit Begründung sowie den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 27.02. / 04.12.2024.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 27.02. / 04.12.2024 und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Begründung vom 27.02. / 04.12.2024 sind im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Str. 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Frau Menge, E-Mail-Adresse: f.menge@ostfildern.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Überarbeitung der Planinhalte
- Im Lageplan des Bebauungsplan-Entwurfs wurden Standorte zu erhaltender Bäume innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche mit einem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. Weitere Änderungen / Ergänzungen sind in dieser Unterlage nicht erfolgt.
- In den Textteil des Bebauungsplan-Entwurfs wurde auf Verlangen des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (WBA) beim Landratsamt Esslingen eine Festsetzung zur Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation für den Fall baulicher Nachverdichtungen aufgenommen.
- Infolge von auf das Gebiet einwirkendem Straßenverkehrs- und Fluglärm waren Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen und zur Belüftung von Schlafräumen erforderlich, die sich aus einer Schallimmissionsprognose für die Bebauungsplangebiete „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 1 - 5“ und „Südlich der Kaiserstraße, Teil 1 - 6“ (vgl. Anlage 06 dieser Vorlage) ergaben.
- Die bereits enthaltene Vorgabe zum Erhalt schützenswerter Bäume wurde durch eine Auswahlliste zulässiger Baumarten und Pflegehinweise ergänzt, sowie durch ein Abstimmungsgebot für den (ggf. geplanten) Beseitigungsfall.
- Außerdem wurden zahlreiche Hinweise, die den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu entnehmen waren, in den Textteil des Bebauungsplan-Entwurfs übernommen.
- Im Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde die Größenfestlegung für Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie von der Größenfestlegung für Dachaufbauten und –einschnitte entkoppelt.
- Die Begründung zum Bebauungsplan und die Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden in den relevanten Punkten argumentativ weiterbearbeitet.
Sachbearbeiter:
Herr Rauscher
t.rauscher@Ostfildern.de