Aufstellung Bebauungsplan "Lauwiesen 1. Änderung", Gemarkung Ruit

Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Lauwiesen, 1. Änderung“, Gemarkung Ruit / Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauwiesen, 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat am 04.12.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 47 Landesbauordnung (LBO) beschlossen, für den Bereich „Lauwiesen, 1. Änderung“, Gemarkung Ruit, einen Bebauungsplan und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauwiesen, 1. Änderung“ aufzustellen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanentwurfs „Lauwiesen, 1. Änderung“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren beschlossen.

Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 31.10.2024.

Planausschnitt

Der Bebauungsplanentwurf vom 31.10.2024 mit Begründung vom 31.10.2024 und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 31.10.2024 / 12.11.2024 mit Begründung vom 31.10.2024 sind im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

In der artenschutzrechtlichen Vorprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern vor:

-          Besonderer Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinsichtlich möglicher Vorkommen relevanter Tierarten

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an Frau Pfeiffer (E-Mail: j.pfeiffer@ostfildern.de) oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Kurzfassung der Begründung

Das Plangebiet liegt in der Nähe der Ortsmitte des Stadtteils Ruit, nördlich direkt an die Stadtbahnhaltestelle Ruit angrenzend, östlich grenzt die Hedelfinger Straße, westlich der Wangener Weg an. Der Geltungsbereich umfasst ca. 9921m². Die Ortsmitte Ruit und der Geschäftsbereich mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf liegt in der Nähe des Plangebiets in einer maximalen Entfernung von ca. 350m.

In den letzten Jahren haben im Plangebiet zwei langansässige Gewerbebetriebe ihre Standorte aufgegeben und sind ins Gewerbegebiet umgezogen, der Bereich muss daher bezüglich der zulässigen Art der Nutzung städtebaulich neu geordnet werden.

Das Mischgebiet (MI) ist ein Gebietstyp, in dem Wohnen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Diese Nutzungsmischung findet in diesem Gebiet nach Aufgabe der gewerblichen Nutzungen faktisch nicht mehr statt. Auch städtebaulich ist es gewünscht, dieses Gebiet als Wohngebiet weiterzuentwickeln. Das Plangebiet liegt direkt an der Stadtbahnhaltestelle Ruit in der Ortsmitte Ruit. Aufgrund der günstigen Lage und Infrastrukturausstattung ist dieser Bereich ein attraktiver Wohnstandort, in den letzten Jahren sind bereits mehrere Mehrfamilienhäuser entstanden.

Aus den genannten Gründen soll das Plangebiet von einem Mischgebiet (MI) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Mit erhöhten Nutzungsziffern soll eine angemessene Verdichtung im Sinne der städtebaulich gewünschten Nachverdichtung und Innenentwicklung ermöglicht werden.

Im Kreuzungsbereich Hedelfinger- / Grabenäcker Straße in unmittelbarer Nähe der Stadtbahnhaltestelle ist eine höhere Verdichtung mit einer viergeschossigen Bebauung als städtebaulicher Akzent gewünscht. In den letzten Jahren wurden um die Stadtbahnhaltestelle Ruit bereits Gebäude mit 4 Geschossen errichtet. Diese verdichtete Bebauung soll aufgelockert werden, je weiter man sich von der Ortsmitte entfernt, um sich in die bebaute Umgebung einzufügen.

Die Festsetzungen zur Dachbegrünung, Pflanzgebote für Baumpflanzungen, Bodenüberdeckung unterirdischer Bauteile und zu wasserdurchlässigen Belägen tragen zu Klimaanpassung bei. Durch die innerörtliche zentrale Lage, die gute fußläufige Erreichbarkeit und die optimale Anbindung an die Stadtbahn können Verkehr und Emissionen vermieden werden.

Der Baumbestand im Plangebiet wurde untersucht, erhaltenswürdige Bäume werden über ein Erhaltungsgebot gesichert. Einige anzupflanzende Bäume werden entlang des Wangener Wegs festgesetzt, um diese Struktur mit Bäumen fortzusetzen.

Im Plangebiet befindet sich ein Kinderspielplatz, im Bebauungsplan wird dieser Spielpatz als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt und in seiner Funktion gesichert.

 


Sachbearbeiterin:
Frau Terai
J.Terai@Ostfildern.de