Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs im Internet

Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 2“, Gemarkung Nellingen/ Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 2“
– Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) –

Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 2“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtrundschau am 14.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2024 wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 06.11.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen. In gleicher Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderats ein Änderungsantrag gestellt, der eine erneute Überarbeitung der Planinhalte sowie den erneuten Beschluss zur Zustimmung der Planinhalte und zur Veröffentlichung im Internet notwendig macht.

In öffentlicher Sitzung am 05.02.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern die Überarbeitung der Planinhalte beschlossen sowie den Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 2“ mit Begründung sowie den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern 22.12.2023 / 02.12.2024.
Nördlich der Kaiser_T2_Geltungsbereich

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 22.12.2023 / 02.12.2024 und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Begründung vom 2 22.12.2023 / 02.12.2024 sind im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Str. 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Frau Menge, E-Mail-Adresse: f.menge@ostfildern.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Überarbeitung der Planinhalte

Infolge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind im Zuge der Weiterentwicklung der Planung folgende Ergänzungen erfolgt:

- im Lageplan des Bebauungsplan-Entwurfs wurden Standorte zu erhaltender Bäume innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche mit einem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet

- in den Textteil des Bebauungsplan-Entwurfs wurde eine Festsetzung zur Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation für den Fall baulicher Nachverdichtungen aufgenommen und die bereits enthaltenen Hinweise zur Grundwasserthematik ergänzt

- infolge von auf das Gebiet einwirkendem Straßenverkehrs- und Fluglärm waren Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen und zur Belüftung von Schlafräumen erforderlich, die sich aus einer Schallimmissionsprognose für die Bebauungsplangebiete „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 1 - 5“ und „Südlich der Kaiserstraße, Teil 1 - 6“ ergaben

- die bereits enthaltene Vorgabe zum Erhalt schützenswerter Bäume wurde durch eine Auswahlliste zulässiger Baumarten und Pflegehinweise ergänzt, sowie durch ein Abstimmungsgebot für den Beseitigungsfall

- weitere Hinweise, die den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu entnehmen waren, wurden insoweit in den Textteil des Bebauungsplan-Entwurfs übernommen, wie sie für die Weiterentwicklung der Planung bzw. für deren Nachvollziehbarkeit relevant waren

Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurden die Anlagen 02-05 (Lageplan und Textteil des Bebauungsplanentwurfs, Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Begründungen zum Bebauungsplanentwurf und zum Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans) noch einmal überarbeitet und haben das aktualisierte Schrägstrichdatum 02.12.2024 erhalten.

Die Überarbeitung beschränkt sich ausschließlich auf folgende Einzelfestsetzung der örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans:

- Die hier enthaltene Größenbeschränkung für Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie, die sich an den Größenbeschränkungen für Dachaufbauten und Dacheinschnitte orientierte, wurde von dieser Festsetzung entkoppelt. Die Aufbringung derartiger Anlagen ist nun bis an die Ränder der jeweiligen Dachflächen zulässig.


Sachbearbeiter:
Herr Rauscher
T.Rauscher@Ostfildern.de