Aufstellung Bebauungsplan "Vordere Hassen - 3. Änderung", Gemarkung Scharnhausen

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat am 24.07.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Bebauungsplanentwürfe „Vordere Hassen – 1. Änderung“ und „Vordere Hassen – 2. Änderung“, Gemarkung Scharnhausen, zusammenzulegen, den Bebauungsplan „Vordere Hassen – 3. Änderung“, Gemarkung Scharnhausen, aufzustellen sowie dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 12.06.2024 zuzustimmen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2024 in der Stadtrundschau der Stadt Ostfildern öffentlich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom 12.06.2024. 

Geltungsbereich_Presse

Der Bebauungsplanentwurf vom 12.06.2024 mit Begründung vom 12.06.2024 werden im Internet auf der Homepage https://planung.ostfildern.de während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Frau Menge (E-Mail: f.menge@ostfildern.de) oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Zusammenlegung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Vordere Hassen – 1. Änderung“ und „Vordere Hassen – 2. Änderung“ soll das für den Bereich derzeit geltende Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden. Die Änderung ist notwendig, da das Gebiet derzeit weder nennenswertes Gewerbe aufweist, noch von der Charakteristik für gewerbliche Nutzungen geeignet ist. Ein Mischgebiet würde im Falle einer Neubebauung eines Grundstücks eine Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe nach sich ziehen, was weder der überwiegenden Nutzungsart, noch den städtebaulichen Zielvorstellungen für das Gebiet entlang der Ruiter Straße entspricht. Um zukünftig das Gebiet als allgemeines Wohngebiet weiter entwickeln zu können, ist eine Bebauungsplanänderung notwendig.

Sachbearbeiter:
Herr Schmidt
m.schmidt@Ostfildern.de